BK6-19-186 Beschluss zum Antrag gem. Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung) – Gemeinsame Abrechnungsbestimmungen für den gewollten Energieaustausch zwischen Synchrongebieten


Die regelzonenverantwortlichen deutschen ÜNB haben der Bundesnetzagentur gemäß Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-Verordnung) einen geänderten Antrag für die Abrechnungsbestimmungen für den gewollten Energieaustausch, der durch den Frequenzerhaltungsprozess, die Rampenzeit oder die Wirkleistungsabgabe bedingt ist, vorgelegt.

Im Rahmen des Verfahrens sind der Beschlusskammer keine Stellungnahmen zugegangen.

Anlagen:
Beschluss vom 27.05.2020 (pdf / 156 KB)
Geänderter Antrag vom 27.03.2020, deutsch (barrierearm) (pdf / 117 KB)

Stand: 03.07.2020

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