BK6-19-069 Genehmigung des gemeinsamen Vorschlags aller ÜNB des Synchrongebietes Kontinentaleuropa für zusätzliche Eigenschaften der FCR gemäß Art. 154 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission vom 2. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb (SO-VO)


Die Bundesnetzagentur hat den gemeinsamen Vorschlag aller ÜNB des Synchrongebietes Kontinentaleuropa für zusätzliche Eigenschaften der FCR gemäß Art. 6 Abs. 3 lit. d Ziffer iii) SO-VO mit Datum vom 22.01.2021 genehmigt.

Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Entscheidung erfolgt im Amtsblatt 03/2021 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.

Anlage:
Beschluss vom 22.01.2021 (pdf / 364 KB)

Stand: 09.02.2021

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