BK6-18-289 Genehmigung des Vorschlags der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu den Bestimmungen für die Aussetzung und Wiederaufnahme von Marktaktivitäten und die Bestimmungen für die Abrechnung im Falle einer Aussetzung von Marktaktivitäten gem. Art. 36 Abs. 1 und Art. 39 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2196


Die Bundesnetzagentur hat den Vorschlag der deutschen Übertragungsnetzbetreiber zu den Bestimmungen für die Aussetzung und Wiederaufnahme von Marktaktivitäten und zu den Bestimmungen für die Abrechnung im Falle einer Aussetzung von Marktaktivitäten gem. Art. 36 Abs. 1 und Art. 39 Abs. 1 der Verordnung (EU)2017/2196 (E&R-VO) am 04.08.2020 genehmigt.

Beschluss vom 04.08.2020 (pdf / 930 KB)

Stand: 02.09.2020

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