BK6-18-249 Genehmigung des Vorschlags der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für die vertraglichen Modalitäten für Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau gem. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/2196 (E&R-Verordnung)


Die Beschlusskammer 6 hat den Vorschlag der regelzonenverantwortlichen deutschen ÜNB gemäß Art. 4 Abs. 4 E&R-Verordnung für die vertraglichen Modalitäten für Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau zur Genehmigung gemäß Artikel 4 Abs. 2 lit. b E&R-Verordnung mit Datum vom 20.05.2020 genehmigt.

Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Entscheidung erfolgt im Amtsblatt 10/2020 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.

Anlagen:
Beschluss vom 20.05.2020 (pdf / 379 KB)
Vorschlag vom 28.04.2020 (barrierearm) (pdf / 282 KB)

Stand: 27.05.2020

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