BK6-18-209
Vorschlag aller ÜNB für eine Methode zur Bewertung der Relevanz von Anlagen für die Nichtverfügbarkeits-Koordination gemäß Artikel 84 der Verordnung (EU) 2017/1485
Die ÜNB haben der Bundesnetzagentur einen gemeinsamen Vorschlag für eine Methode zur Bewertung der Relevanz von Anlagen für die Nicht-verfügbarkeits-Koordination gemäß Artikel 84 der Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission vom 2. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb vorgelegt.
Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Art. 6 Abs. 7 und Abs. 8 VO (EU) 2017/1485 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.
Stand: 10.01.2019