BK6-18-208

Vorschlag für eine Methode zur Koordination der Betriebssicherheitsanalyse gemäß Artikel 75 der Verordnung (EU) 2017/1485

Die ÜNB haben der Bundesnetzagentur einen gemeinsamen Vorschlag für eine Methode zur Koordination der Betriebssicherheitsanalyse gemäß Artikel 75 der Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission vom 2. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb vorgelegt.

Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Art. 6 Abs. 7 und Abs. 8 VO (EU) 2017/1485 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundes-netzagentur abgeschlossen.

Stand:  10.01.2019

Mastodon