BK6-18-110
Vorschlag aller Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemäß Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung) für den Umsetzungsrahmen einer europäischen Plattform für den Austausch von Regelarbeit aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung
Die regelzonenverantwortlichen deutschen ÜNB haben der Bundesnetzagentur gemäß Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-Verordnung) einen Vorschlag für den Umsetzungsrahmen einer europäischen Plattform für den Austausch von Regelarbeit aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung (aFRR) zur Genehmigung gemäß Art. 5 Abs. 2 lit. a EB-Verordnung vorgelegt.
Der Vorschlag umfasst u. a. die folgenden Punkte:
- die Grobstruktur der europäischen Plattform,
- den Fahrplan und die Zeitpläne für die Umsetzung der Plattform,
- die vorgesehenen Bestimmungen für die Leitung und den Betrieb der Plattform,
- die vorgesehene Benennung der Einrichtung, welche die im Vorschlag definierten Zuständigkeiten übernimmt,
- die Festlegung der Standardprodukte für Regelarbeit aus aFRR,
- den Zeitpunkt der Schließung des Regelarbeitsmarkts für alle aFRR-Standardprodukte.
Aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung ACER-VO) am 04.07.2019 ist die Zuständigkeit für den Vorschlag auf ACER übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.
Stand: 31.07.2019