BK6-18-033 Genehmigung des abgeänderten Vorschlags aller Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemäß Art. 43 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/1222 (CACM-Verordnung) für die Methode zur Berechnung der fahrplanbezogenen Austausche, die sich aus der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung ergeben
In dem Genehmigungsverfahren zum abgeänderten Vorschlag aller ÜNB gemäß Art. 43 Abs. 1 CACM-Verordnung für die Methode zur Berechnung der fahrplanbezogenen Austausche, die sich aus der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung ergeben, hat die Beschlusskammer 6 am 14.02.2019 gegenüber den regelzonenverantwortlichen deutschen ÜNB eine Entscheidung getroffen.
Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Entscheidung erfolgt im Amtsblatt 06/2019 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.
Anlagen:
Beschluss vom 14.02.2019 (pdf / 408 KB)
Anlage (pdf / 727 KB)
Stand: 25.03.2019