BK6-18-030 Genehmigung des abgeänderten Vorschlags der ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion (CCR) Hansa hinsichtlich einer Kostenteilungsmethode für das Redispatching und Countertrading gemäß Art. 74 der Verordnung (EU) 2015/1222 (CACM-VO)
Die Bundesnetzagentur hat den geänderten Vorschlag aller ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion Hansa hinsichtlich einer Kostenteilungsmethode für das Redispatching und Countertrading gemäß Art. 74 CACM-VO am 20.02.2019 genehmigt
Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Entscheidung erfolgt im Amtsblatt 06/2019 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt..
Anlage:
Beschluss vom 20.02.2019 (pdf, 557 KB)
Stand: 12.03.2019