BK6-18-028 Genehmigung des abgeänderten Vorschlags der ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion (CCR) Hansa hinsichtlich einer Methode für das koordinierte Redispatching und Countertrading gemäß Art. 35 der Verordnung (EU) 2015/1222 (CACM-VO)

 
Die Bundesnetzagentur hat den geänderten Vorschlag aller ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion Hansa hinsichtlich einer Methode für das koordinierte Redispatching und Countertrading gemäß Art. 35 CACM-VO am 20.02.2019 genehmigt.

Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Entscheidung erfolgt im Amtsblatt 06/2019 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.

Anlage:

Stand: 12.03.2019

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