BK6-18-027
Vorschlag aller ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion Core gemäß Artikel 35 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 (CACM-Verordnung) für die gemeinsame Methode für das koordinierte Redispatching und Countertrading der Kapazitätsberechnungsregion (CCR) Core
Die deutschen ÜNB haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag aller ÜNB der CCR Core gemäß Artikel 35 Absatz 1 CACM-Verordnung für die gemeinsame Methode für das koordinierte Redispatching und Countertrading der CCR Core zur Genehmigung vorgelegt.
Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Art. 9 Abs. 11 VO (EU) 2015/1222 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.
Stand: 06.04.2020