BK6-18-019, BK6-18-020

Beschlusskammer 6

In dem Festlegungsverfahren zur Änderung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten von Sekundärregelung und Minutenreserve

hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 02.02.2018 folgendes Konsultationspapier veröffentlicht:

Konsultation zur Änderung des Zuschlagsmechanismus (BK6-18-019 / BK6-18-020) (pdf / 186 KB)

Die Abgabe von Stellungnahmen diesbezüglich ist möglich bis

21. Februar 2018 (Eingang hier).


Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit ausschließlich per E-Mail an 

Poststelle.BK6@BNetzA.de

Anlagen zur E-Mail werden erbeten als Word-Dokument oder als PDF-Dokument mit kopierbarem Text. Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sofern die Schriftsätze Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sollten, wird um Zusendung einer veröffentlichungsfähigen, geschwärzten Fassung gebeten. Es wird auf § 71 EnWG hingewiesen. Nähere Informationen zum Schutz vertraulicher Informationen hat die Beschlusskammer 6 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (Schutz vertraulicher Informationen im Tätigkeitsbereich der Beschlusskammern 6 und 7).

Stand:  02.02.2018

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