BK6-18-017 Genehmigung des abgeänderten Vorschlags aller Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) der Synchrongebiete Kontinentaleuropa und Nordeuropa zu Annahmen und Methoden für eine durchzuführende Kosten-Nutzen-Analyse gemäß Artikel 156 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission vom 2. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb, um den Zeitraum zu prüfen, den die Frequenzhaltungsreserve-Einheiten oder -Gruppen mit begrenzten Energiespeichern benötigen, um während des gefährdeten Zustands verfügbar zu bleiben


Die Bundesnetzagentur hat den geänderten gemeinsamen Vorschlag der ÜNB der Synchrongebiete Kontinentaleuropa und Nordeuropa zu Annahmen und Methoden für eine durchzuführende Kosten-Nutzen-Analyse um den Zeitraum zu prüfen, den die Frequenzhaltungsreserve-Einheiten oder -Gruppen mit begrenzten Energiespeichern benötigen, um während des gefährdeten Zustands verfügbar zu bleiben, mit Datum vom 06.03.2019 genehmigt.

Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Entscheidung erfolgt im Amtsblatt 06/2019 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt gilt.

Anlage:

Stand: 22.03.2019

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