BK6-18-015

Vorschlag aller Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemäß Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung) für den Umsetzungsrahmen einer europäischen Plattform für das Imbalance-Netting (IN)-Verfahren

Die deutschen ÜNB haben der Bundesnetzagentur gemäß Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-Verordnung) einen Vorschlag für den Umsetzungsrahmen einer europäischen Plattform für das IN-Verfahren zur Genehmigung gemäß Art. 5 Abs. 2 lit. a EB-Verordnung vorgelegt.

Der Vorschlag umfasst u. a. die Grobstruktur der europäischen Plattform, den Fahrplan und die Zeitpläne für deren Umsetzung, die vorgesehenen Bestimmungen für die Leitung und den Betrieb der Plattform sowie die vorgesehene Benennung der Einrichtung, welche die im Vorschlag definierten Zuständigkeiten übernimmt.

Aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung ACER-VO) am 04.07.2019 ist die Zuständigkeit für den Vorschlag auf ACER übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Stand:  31.07.2019

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