BK6-18-004

Vorschlag der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gem. Art. 18 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung) für die Modalitäten für Regelreserveanbieter

Die deutschen ÜNB haben der Bundesnetzagentur gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB-Verordnung) einen Vorschlag für die Modalitäten für Regelreserveanbieter zur Genehmigung gemäß Art. 5 Abs. 4 lit. c EB-Verordnung vorgelegt.

Der gemeinsame Vorschlag der deutschen ÜNB fasst die Modalitäten für Regelreserveanbieter von Primärregelung, Sekundärregelung und Minutenreserve zusammen und enthält im Wesentlichen die folgenden Punkte:

  • Einführung einer technischen Preisobergrenze für Regelarbeit
  • Regelungen zu Bestimmungen und Bedingungen zur Aggregation von Verbrauchsanlagen, Energiespeicheranlagen und Gesamteinrichtungen zur Stromerzeugung in einem Fahrplangebiet als Regelreserveanbieter, welche in den Präqualifikationsbedingungen abgebildet sind
  • Konkretisierung der Datenlieferpflicht mit Bezug zum Präqualifikationsverfahren inklusive Tabellenanhang zu den zu übermittelnden Stammdaten und die Erbringung von Daten zur Bewertung der Erbringung von Regelreserve
  • Anpassung der Pönalisierungen bei Verstoß gegen die Modalitäten, insbesondere bei Verletzung der (Leistungs-) Vorhaltepflicht (Vorhaltephase) und Nicht- oder Minderlieferung (Erbringungsphase)
  • Etablierung eines neuen Abrechnungsmodells für Sekundärregelung und Minutenreserve
  • Einführung des Regelarbeitsmarkts
  • eine Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht von Informationen zu angebotenen Preisen und Volumina von Regelleistungs- oder Regelarbeitsgeboten
  • eine Ausnahme von der Übertragung der Verpflichtung zur Bereitstellung von Regelreserve

Darüber hinaus haben die deutschen ÜNB ein Antragsdokument vorgelegt, in dem die nicht genehmigungsrelevanten Inhalte grau hinterlegt sind. Die entsprechenden Passagen sind bereits Inhalt nationaler Festlegungen.

Die Abgabe von Stellungnahmen diesbezüglich ist möglich bis

25. Juli 2018 (Eingang hier).

 

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das dem Antrag beigefügte Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie in der Spalte „§“ sowie in der Spalte „Absatz“ bitte jeweils denjenigen Paragrafen und den dazugehörigen Absatz der Modalitäten für Regelreserveanbieter aus, auf welchen sich Ihre Stellungnahme bezieht. Für Anmerkungen zu den Anhängen wählen Sie bitte in der Spalte „§“ den betreffenden Anhang aus. Bei inhaltlich nicht einem bestimmten Paragrafen zuzuordnende Anmerkungen nutzen Sie bitte die Auswahl „Allgemeines“ in der Spalte „§“.
  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme in Form des Excel-Formulars im Format (*.xlsx) ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.

Hinweis zu §§ 20 Abs. 8 und 29 Abs. 8 des Vorschlags (vom 20.07.2018):
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend dem Beschluss des OLG Düsseldorf im einstweiligen Rechtschutz (Az.: VI-3 Kart 806/18 [V]) die Anwendung des der Festlegungen BK6-18-019 und BK6-18-20 entsprechenden Zuschlagverfahrens (Mischpreisverfahrens) erst ab dem 15.10.2018 möglich ist. Inwieweit eine dauerhafte Anwendung ab diesem Zeitpunkt bis zur Einführung der Regelarbeitsmärkte möglich ist, hängt vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens ab. 

Konsultationsdokumente / Formular für Stellungnahme:
Antrag vom 18.06.2018 (pdf / 60 KB)
Vorschlag vom 18.06.2018 (pdf / 2 MB)
Antragsdokument vom 18.06.2018 (pdf / 2 MB)
Begleitdokument vom 18.06.2018 (pdf / 457 KB)
Excel-Formular zur Abgabe einer Stellungnahme (xlsx / 62 KB)

Stand:  20.07.2018

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