BK6-17-202
Vorschlag aller ÜNB für eine einheitliche Methode für die Bepreisung zonenübergreifender Intraday-Kapazität gemäß Art. 55 der Verordnung (EU) 2015/1222 (CACM-Verordnung)
Die ÜNB haben der Bundesnetzagentur gemäß Art. 55 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (CACM-Verordnung) einen Vorschlag für eine einheitliche Methode für die Bepreisung zonenübergreifender Intraday-Kapazität zur Genehmigung gemäß Art. 9 Abs. 6 VO (EU) 2015/1222 vorgelegt.
Mit dem Vorschlag beantragen alle ÜNB die Festlegung eines Hybrid-Modells zur Bepreisung von untertägigen grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten sowie die Festlegung einer Bepreisung von untertägigen grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten mittels komplementärer Auktion (auf Grundlage des „marginal-pricing“ Prinzips) ausschließlich am Vortag (D-1) auf Grundlage des gemeinsamen europäischen Netzmodellprozesses. Ferner wird die Festlegung des Verzichts der Bepreisung von grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten im untertägigen kontinuierlichen impliziten Handel (D) beantragt.
Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Art. 9 Abs. 12 VO (EU) 2015/1222 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.
Stand: 07.09.2018