BK6-17-114
Beschlusskammer 6
Gemeinsamer Vorschlag aller ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion Core gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2015/1222 für Einführung von Ausweichverfahren
Die ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion Core haben der Bundesnetzagentur gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2015/1222 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement einen gemeinsamen Vorschlag für die Einführung von Ausweichverfahren gemäß Artikel 9 Absatz 7 e) VO (EU) 2015/1222 zur Genehmigung vorgelegt.
Mit dem eingereichten Vorschlag beantragen die betroffenen ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion Core insbesondere die folgenden Regelungen:
- In Fällen, in denen die Gefahr besteht, dass für mindestens eine Gebotszonengrenze in der Core CCR (Capacity Calculation Region) keine Ergebnisse der Day-Ahead-Marktkopplung übermittelt werden können, der zuständige NEMO die betroffenen Core CCR ÜNB darüber benachrichtigt.
- Für den Fall, dass keine Ergebnisse für die Day-Ahead-Marktkopplung an mindestens einer Gebotszonengrenze übermittelt werden, die Ergebnisse der Schattenauktionen angewandt werden.
Schattenauktionen werden täglich von der Vergabeplattform auf Grundlage der Schattenvergabevorschriften durchgeführt.
Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Artikel 9 Absatz 12 VO (EU) 2015/1222 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.
Stand: 15.05.2018