BK6-17-114

Beschlusskammer 6

Gemeinsamer Vorschlag aller ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion Core gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2015/1222 für Einführung von Ausweichverfahren

Die ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion Core haben der Bundesnetzagentur gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2015/1222 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement einen gemeinsamen Vorschlag für die Einführung von Ausweichverfahren gemäß Artikel 9 Absatz 7 e) VO (EU) 2015/1222 zur Genehmigung vorgelegt.

Mit dem eingereichten Vorschlag beantragen die betroffenen ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion Core insbesondere die folgenden Regelungen:

  • In Fällen, in denen die Gefahr besteht, dass für mindestens eine Gebotszonengrenze in der Core CCR (Capacity Calculation Region) keine Ergebnisse der Day-Ahead-Marktkopplung übermittelt werden können, der zuständige NEMO die betroffenen Core CCR ÜNB darüber benachrichtigt.
  • Für den Fall, dass keine Ergebnisse für die Day-Ahead-Marktkopplung an mindestens einer Gebotszonengrenze  übermittelt werden, die Ergebnisse der Schattenauktionen angewandt werden.
  • Schattenauktionen werden täglich von der Vergabeplattform auf Grundlage der Schattenvergabevorschriften durchgeführt.

Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Artikel 9 Absatz 12 VO (EU) 2015/1222 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Stand:  15.05.2018

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