BK6-17-046 Festlegung zur Regelung der Erbringung von Sekundärregelleistung und Minutenreserve durch Letztverbraucher in Stromlieferverträgen

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat in dem Verfahren BK6-17-046 am 14.09.2017 eine Festlegung getroffen.

Der Beschluss wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Festlegung erfolgt im Amtsblatt 19/2017 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als allen Adressaten zugestellt gilt. Einer weitergehenden Einzelzustellung an die betroffenen Unternehmen bedarf es daher nicht.

Anlage:
BK6-17-046 Beschluss vom 14.09.2017 (pdf / 276 KB)

Stand: 19.09.2017

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