BK6-17-032
Beschlusskammer 6
Vorschlag aller ÜNB für harmonisierte Vergabevorschriften für langfristige Übertragungsrechte gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) 2016/1719 (FCA-VO)
Die ÜNB haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag für harmonisierte Vergabevorschriften für langfristige Übertragungsrechte (HAR – Harmonized Allocation Rules) übermittelt.
Der HAR-Vorschlag definiert im Wesentlichen die Mindeststandards für die Teilnahme am Allokationsprozess für langfristige Übertragungsrechte, harmonisierte Produkte für explizite Langfrist-Auktionen, Regeln für Nominierungen (im Falle von physischen Übertragungsrechten), Prozesse für Einkürzungen und Kompensationszahlungen, Regeln für die Rückgabe und den Transfer von Übertragungsrechten sowie Abrechnungs- und Zahlungsprozesse.
Dem HAR-Vorschlag sind ebenfalls spezifische Vergaberegeln zwischen den Gebotszonengrenzen innerhalb der jeweiligen Kapazitätsberechnungsregionen der EU-Mitgliedsstaaten (vorliegend für die CORE- und die HANSA-Region) angehangen.
Die Zuständigkeit für den HAR-Vorschlag (HAR-Haupttext) ist gemäß Artikel 4 Absatz 10 VO (EU) 2016/1719 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.
Die Genehmigungsverfahren bezüglich der regionalen Anforderungen an die Vergabevorschriften gemäß Artikel 52 Abs. 3 FCA-VO werden weiter von der Beschlusskammer 6 unter den Aktenzeichen BK6-17-032a (HANSA) und BK6-17-032b (CORE) geführt.
Stand: 14.09.2017