BK6-17-030 Genehmigung des Vorschlags aller Übertragungsnetzbetreiber für Anforderungen für die zentrale Vergabeplattform gemäß Artikel 49 sowie für die Methode der Aufteilung der Kosten der Einrichtung, der Weiterentwicklung und des Betriebs der zentralen Vergabeplattform gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU) 2016/1719 (FCA-VO)

Die Bundesnetzagentur hat den Vorschlag der ÜNB gemäß Artikel 49 und Artikel 59 FCA-VO für Anforderungen für die zentrale Vergabeplattform sowie für die Methode der Aufteilung der Kosten der Einrichtung, der Weiterentwicklung und des Betriebs der zentralen Vergabeplattform mit Datum vom 23.11.2017 genehmigt.

Beschluss vom 23.11.2017 (pdf / 664 KB)

Stand: 06.12.2017

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