BK6-17-026

Beschlusskammer 6

Gemeinsamer Vorschlag der NEMOs gemäß Artikel 54 VO (EU) 2015/1222 für harmonisierte Höchst- und Mindestclearingpreise für die einheitliche Intraday-Marktkopplung

Die in Deutschland benannten NEMOs haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag für harmonisierte Höchst- und Mindestclearingpreise zur Anwendung in allen Gebotszonen, die an der einheitlichen Intraday-Marktkopplung teilnehmen, gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) 2015/1222 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement zur Genehmigung gemäß Artikel 9 Absatz 6 VO (EU) 2015/1222 vorgelegt. 

Mit dem Vorschlag beantragen die NEMOs Regelungen für harmonisierte Höchst-und Mindestclearingpreise, die in allen Gebotszonen, die an der einheitlichen Intraday- Marktkopplung teilnehmen, anzuwenden sind. Der Vorschlag enthält neben harmonisierten Höchst- und Mindestclearingpreisgrenzen auch einen Zeitplan für die Umsetzung des Vorschlags.

Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Artikel 9 Absatz 12 VO (EU) 2015/1222 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Stand:  16.08.2017

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