BK6-17-024

Beschlusskammer 6

Gemeinsamer Vorschlag der NEMOs gemäß Artikel 41 VO (EU) 2015/1222 für harmonisierte Höchst- und Mindestclearingpreise für die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung

Die in Deutschland benannten NEMOs haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag für harmonisierte Höchst- und Mindestclearingpreise zur Anwendung in allen Gebotszonen, die an der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung teilnehmen, gemäß Artikel 41 der Verordnung (EU) 2015/1222 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement zur Genehmigung gemäß Artikel 9 Absatz 6 VO (EU) 2015/1222 vorgelegt.

Mit dem Vorschlag beantragen die NEMOs Regelungen für harmonisierte Höchst-und Mindestclearingpreise, die in allen Gebotszonen, die an der einheitlichen Day-Ahead- Marktkopplung teilnehmen, anzuwenden sind. Der Vorschlag enthält neben harmonisierten Höchst- und Mindestclearingpreisgrenzen auch einen Zeitplan für die Umsetzung des Vorschlags sowie Kriterien und den Prozess für die Festsetzung und Änderung harmonisierter Clearingpreisgrenzen.

Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Artikel 9 Absatz 12 VO (EU) 2015/1222 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Stand:  16.08.2017

Mastodon