BK6-17-021

Beschlusskammer 6

Vorschlag aller nominierter Strommarktbetreiber ("NEMOs") für den Vergabealgorithmus im Day-Ahead- und Intradayzeitbereich einschließlich Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber ("ÜNB") und NEMOs an die Algorithmen-Entwicklung gemäß Artikel 37 Abs. 5 der Verordnung EU 2015/1222 – geänderter Antrag

Die Beschlusskammer 6 hat im Genehmigungsverfahren für den von den NEMOs gemäß Art. 37 Abs. 5 CACM-VO vorgelegten Vorschlag für den Vergabealgorithmus und die Anforderungen der ÜNB und NEMOs im Day-Ahead- und Intradayzeitbereich aufgrund des Änderungsverlangens der Regulierer gemäß Art. 9 Abs. 12 CACM-VO von den NEMOs einen geänderten Antrag erhalten.

Mit dem Vorschlag beantragen die NEMOs Regelungen für die Ausgestaltung eines Vergabealgorithmus im Day-Ahead- und Intradayzeitbereich. Der Vorschlag enthält auch die gemeinsamen Anforderungen der ÜNB und NEMOs an die effiziente Kapazitätsvergabe, um die Entwicklung des Preiskopplungsalgorithmus und des Abgleichungsalgorithmus für den kontinuierlichen Handel zu ermöglichen. In diesen Anforderungen sind u.a. die Funktionen und die Leistungsfähigkeit des Algorithmus beschrieben sowie Fristen für die Ergebnisübermittlung und zu berücksichtigende Vergabebeschränkungen dargelegt.

Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Artikel 9 Absatz 12 VO (EU) 2015/1222 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Stand:  05.03.2018

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