BK6-16-259

Beschlusskammer 6

                                            27. 10.2016

Umsetzung der EU-Verordnungen zur Festlegung von Netzkodizes mit Netzanschlussbedingungen für Stromerzeuger (VO (EU) 2016/631, kurz RfG-VO), für den Lastanschluss (VO (EU) 2016/1388, kurz DCC-VO), für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme und nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung (VO (EU) 2016/1447, kurz HVDC-VO)

Hier: Konsultation der Kriterien für Freistellungen

Die Bundesnetzagentur kann auf Ersuchen

  • des Eigentümers oder möglichen Eigentümers einer Gesamteinrichtung zur Stromerzeugung, eines relevanten Netzbetreibers oder eines relevanten Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) für neue und bestehende Stromerzeugungsanlagen;
  • des Eigentümers oder möglichen Eigentümers einer Verbrauchsanlage, eines Verteilernetzbetreibers (VNB) bzw. Betreibers eines geschlossenen Verteilernetzes (GVNB) oder eines möglichen Betreibers, eines relevanten Netzbetreibers oder eines relevanten ÜNB für neue oder bestehende Verbrauchsanlagen;
  • des Eigentümers oder möglichen Eigentümers eines HGÜ-Systems oder einer nichtsynchronen Stromerzeugungsanlage mit Gleichstromanbindung, eines relevanten Netzbetreibers oder eines relevanten ÜNB für ein HGÜ-System oder eine nichtsynchronen Stromerzeugungsanlage mit Gleichstromanbindung

im Einklang mit diesen Verordnungen Freistellungen von einer oder mehreren Bestimmungen dieser Verordnungen gewähren.

Die Bundesnetzagentur legt nach Konsultation aller Betroffenen der Verordnungen die Kriterien für die Gewährung von Freistellungen fest. Sie veröffentlicht diese maßgeblichen Kriterien auf ihrer Website und teilt sie der Europäischen Kommission innerhalb von neun Monaten nach Inkrafttreten der Verordnungen mit.

Mit dem verlinkten Dokument eröffnet die Bundesnetzagentur gemäß Art. 61 VO (EU) 2016/631, Art. 51 VO (EU) 2016/1388 sowie Art. 78 VO (EU) 2016/1447 die Konsultation des anliegenden Entwurfes der festzulegenden Kriterien.

Die Abgabe der Konsultationsbeiträge ist möglich bis

Freitag, 25. November 2016 (Eingang hier).

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de. Anlagen zur E-Mail werden erbeten als Word-Format (.DOCX) oder als PDF mit druck- und kopierbarem Text. Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, wird um Zusendung einer veröffentlichungsfähigen, geschwärzten Fassung gebeten.

Anlage:
BK6-16-259 Verfahrenseröffnung (pdf / 141 KB)

Stand:  27.10.2016

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