BK6-16-235

Beschlusskammer 6

WindSeeG - 1. Ausschreibung für bestehende Projekte

Workshop vom 09. November 2016

Am 8. Juli 2016 wurde das parlamentarische Verfahren zum Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien abgeschlossen. Teil dieses Gesetzes ist das neue Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), welches am 1. Januar 2017 in Kraft trat.

Dieses Gesetz regelt u.a. die Ausschreibungen zur wettbewerblichen Ermittlung der Marktprämie für Windenergieanlagen auf See, die nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden. Nach § 26 Absatz 1 WindSeeG ermittelt die Bundesnetzagentur erstmalig zum Gebotstermin 1. März 2017 durch Ausschreibung, an der nur bestehende Projekte teilnehmen können, die Anspruchsberechtigten und den anzulegenden Wert für den in diesen Anlagen erzeugten Strom.

Zur Erläuterung des Ablaufs der Ausschreibung sowie zur Klärung offener Fragen hat die Bundesnetzagentur einen Workshop veranstaltet.

Workshop-Präsentation (pdf / 195 KB)
(Datum der Veröffentlichung: 14.11.2016)


Stand:  10.02.2017

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