BK6-16-118

Beschlusskammer 6

Vorschlag aller ÜNB für eine Methode zur Verteilung von Engpasserlösen (CID) gemäß Artikel 73 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement

Die ÜNB haben der Bundesnetzagentur einen Vorschlag für eine Methode zur Verteilung von Engpasserlösen (im weiteren Verlauf „CID-Methode“ genannt) gemäß Artikel 73 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (im weiteren Verlauf „CACM-Verordnung“ genannt) vorgelegt.

Die vorgeschlagene CID-Methode berücksichtigt die durch die CACM-Verordnung definierten allgemeinen Grundsätze, Ziele und anderen Methoden. Das Ziel der CACM-Verordnung besteht in der Koordinierung und Harmonisierung der Kapazitätsberechnung sowie der Kapazitätsvergabe in den grenzüberschreitenden Day-Ahead- und Intraday-Märkten. Des Weiteren definiert die Verordnung die Anforderungen an die ÜNB zur Zusammenarbeit in den Kapazitätsberechnungsregionen (im weiteren Verlauf „CCR“ genannt), auf paneuropäischer Ebene und über die Gebotszonen hinweg.

Die Zuständigkeit für den Vorschlag ist gemäß Artikel 9 Absatz 12 VO (EU) 2015/1222 von allen nationalen Regulierungsbehörden auf die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) übergegangen. Damit ist das Verfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen.

Stand:  15.08.2017

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