BK6-16-017

Beschlusskammer 6

Abgeänderter Vorschlag der deutschen ÜNB für ein Multiple-NEMO Arrangement (MNA) in der Gebotszone Deutschland/Österreich/Luxemburg (DE/AT/LU) gemäß Artikel 45 und 57 der Verordnung (EU) 2015/1222

Die Beschlusskammer 6 hat im Genehmigungsverfahren für ein Multiple NEMO Arrangement (MNA) gemäß Art. 9 Abs. 8d i. V. m. Art. 45 und 57 VO (EU) 2015/1222 aufgrund des von den Regulierungsbehörden der Gebotszone DE/AT/LU gestellten Änderungsverlangens nach Art. 9 Abs. 12 der VO (EU) 2015/1222 von den ÜNB einen geänderten Genehmigungsantrag erhalten. 

Mit dem abgeänderten Vorschlag beantragen die ÜNB Bestimmungen zur einheitlichen Day Ahead Marktkopplung und zur einheitlichen Intraday Marktkopplung.               

Insbesondere betrifft der Vorschlag Regelungen für den Datenaustausch mit der Marktkopplungsbetreiberfunktion, für das Shipping-Modell zwischen den zentralen Gegenparteien (CCPs) der NEMOs und Ausweichregelungen für den Fall der Trennung eines, mehrerer oder aller NEMO-Hubs in der Gebotszone DE/AT/LU.

 

Die Abgabe von Stellungnahmen diesbezüglich ist möglich bis

04. Januar 2017 (Eingang hier).

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de. Anlagen zur E-Mail werden erbeten als Word-Format (.DOCX) oder als PDF mit druck- und kopierbarem Text. Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, wird um Zusendung einer veröffentlichungsfähigen, geschwärzten Fassung gebeten.

Anlage:

Abgeänderter MNA-Antrag (pdf / 578 KB)

Stand:  19.12.2016

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