BK6-15-012

Beschlusskammer 6

Diskussionsprozess zur Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiesystems

Mit dem im Juli 2015 erschienenen Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ des Bundeswirtschaftsministeriums hat die Bundesnetzagentur den Auftrag erhalten, zur Stärkung der Bilanzkreistreue für die Versorgungssicherheit das bestehende Ausgleichsenergiesystem zu überprüfen und ggf. weiter zu entwickeln. Die diesbezüglichen Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur sollen im Rahmen des geplanten Strommarktgesetzes ausgeweitet werden.

Vor diesem Hintergrund erachtet es die Beschlusskammer 6 als zielführend, bereits im Vorfeld eines nach künftiger Rechtslage durchzuführenden Festlegungsverfahrens den Diskussionsprozess mit den betroffenen Marktakteuren zu eröffnen, um Lösungsansätze für die im Weißbuch zum Ausgleichsenergiesystem adressierten Schwerpunkte:

  • Einpreisung der Kosten zur Regelleistungsvorhaltung,
  • Umgang mit Nulldurchgängen sowie
  • Ersetzen des durchschnittlichen mengengewichteten Intradaypreises der betreffenden Stunde als Bezugspreis i. S. d. der Ziffer 1 der Festlegung BK6-12-024

zu erarbeiten. Als Auftaktveranstaltung hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 01.12.2015 einen Verbände-Workshop zur künftigen Ausgestaltung des Ausgleichsenergiesystems durchgeführt und damit den Diskussionsprozess zur Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiesystems eingeleitet (siehe beigefügte Präsentationen).

Die Beschlusskammer gibt hiermit allen betroffenen Marktakteuren Gelegenheit, Lösungsvorschläge, Anregungen und Hinweise zu den vorstehend genannten Schwerpunkten einzubringen. Sie bittet darum, die Vorschläge hinreichend konkret zu formulieren und nachvollziehbar zu begründen.

Stellungnahmen werden erbeten bis spätestens

29.02.2016.

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de. Anlagen zur E-Mail werden erbeten als Word-Format (.DOC bzw. .DOCX) oder als PDF mit kopierbarem Text. Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sofern die Schriftsätze Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sollten, wird um Zusendung einer veröffentlichungsfähigen, geschwärzten Fassung gebeten. Es wird auf § 71 EnWG hingewiesen.

Präsentationen:
Beschlusskammer 6 (pdf / 106 KB)
EFET Deutschland e.V. (pdf / 177 KB)
Übertragungsnetzbetreiber (pdf / 1 MB)

Hinweis vom 15.12.2015:
Die von den ÜNB zu Simulationszwecken genutzten historischen Daten werden den Marktteilnehmern im Rahmen des Konsultationsprozesses von der EPEX SPOT kostenlos zur Verfügung gestellt.
Etwaige Datenanfragen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: marketdata@epexspot.com

BK6-12-024 Beschluss (pdf / 2 MB)

Stand:  08.12.2015

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