BK6-14-129

Beschlusskammer 6

§ 17d Abs. 3 und 4 EnWG

Zuweisung von Anschlusskapazität auf Anbindungsleitungen für Windenergieanlagen auf See (BK6-14-129)

Die Beschlusskammer 6 hat ein Verfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität auf Anbindungsleitungen für Windenergieanlagen auf See nach § 17d Abs. 3 und 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eingeleitet. Das Verfahren richtet sich nach der Festlegung vom 13.08.2014 (BK6-13-001).

Veröffentlichung gemäß Tenorziffer 1.4 der Festlegung vom 13.08.2014 (pdf / 25 KB)

Zur Beschleunigung des Verfahrens werden Anträge in zweifacher Ausführung erbeten.

Für die verbindliche Erklärung nach Tenorziffer 2.2 Nr. 3 der Festlegung vom 13.08.2014 kann ein Formblatt (pdf / 3 KB) verwendet werden.

Stand:  03.09.2014

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