BK6-14-110 Eröffnung eines Festlegungsverfahrens zur Anpassung der „Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)“ an das EEG 2014

Die Bundesnetzagentur hatte im Jahr 2012 mittels der Festlegung „Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom) – BK6-12-153“ vorgegeben, wie die Abwicklung des Netzzugangs für Einspeisestellen ab dem 01.10.2013 zu erfolgen hat. Die Festlegung basierte unter anderem auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012.

Am 24.07.2014 ist im Bundesgesetzblatt ein umfassend reformiertes EEG veröffentlicht worden, welches zum 01.08.2014 in Kraft tritt (nachfolgend: EEG 2014). Hierin finden sich unter anderem geänderte Vorgaben zu möglichen Vermarktungsformen, zulässigen Konstellationen von Vermarktungstranchierungen sowie Wechselfristigkeiten. Dies macht es erforderlich, auch die derzeit in Kraft befindlichen Marktprozesse für Einspeiser anzupassen, um die neuen gesetzlichen Vorgaben baldmöglichst einer elektronischen massengeschäftstauglichen Abwicklung im Gesamtmarkt zugänglich zu machen.

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat daher am heutigen Tag ein Festlegungsverfahren zu Änderung obiger Wechselprozesse eröffnet. Zu diesem Zweck hat die Beschlusskammer bereits vor einigen Wochen Kontakt zu den vom Verfahren potentiell betroffenen Verbänden der Energiewirtschaft sowie der Anlagenbetreiber und Direktvermarkter aufgenommen. Sie begrüßt hierbei ausdrücklich, dass von Seiten des BDEW bereits eine entsprechende verbändeübergreifende Projektgruppe aufgesetzt worden ist. Diese wird einen Entwurf mit Vorschlägen zur Änderung der Marktprozesse für Einspeiser erarbeiten und der Beschlusskammer zeitnah vorlegen. Sodann wird die Behörde umgehend eine öffentliche Konsultation durchführen mit dem Ziel, bis ca. Anfang Dezember 2014 eine Festlegung der erforderlichen Änderungen zu treffen. Zuzüglich einer sich anschließenden Konsultation der ebenfalls notwendigen Änderungen an den Datenformaten und einer angemessenen Umsetzungsfrist für den Markt ist mit einem Wirkbetrieb nach Maßgabe der neuen Festlegung zum 01.10.2015 zu rechnen.

Für die Übergangszeit zwischen dem 01.08.2014 und dem 01.10.2015 wird derzeit zwischen Bundesnetzagentur und der Projektgruppe „Weiterentwicklung Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom) – MPES 2.0“ eine Empfehlung für ein Übergangsszenario diskutiert. Weitere Veröffentlichungen hierzu erfolgen in Kürze.

BK6-14-110

Stand: 29.10.2015

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