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Beschlusskammer 6
In dem Besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen der Erhöhung der Netzanschlusskapazität
hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 09.09.2015 folgende Entscheidung getroffen:
BK6-14-064 Beschluss vom 09.09.2015 (pdf / 212 KB)
Stand: 29.09.2015