BK6-13-252 Verwaltungsverfahren zur Übertragung von Anschlusskapazität gemäß § 17d Abs. 3 Satz 3 EnWG

In dem Verwaltungsverfahren zur Übertragung von Anschlusskapazität gemäß § 17d Abs. 3 Satz 3 EnWG

hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 19.08.2015 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

  2. Die Kostenentscheidung bleibt einem gesonderten Bescheid vorbehalten.

BK6-13-252

Beschluss vom 19.08.2015 (pdf / 67 KB)

Stand: 03.12.2015

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