BK6-13-252
Verwaltungsverfahren zur Übertragung von Anschlusskapazität gemäß § 17d Abs. 3 Satz 3 EnWG
In dem Verwaltungsverfahren zur Übertragung von Anschlusskapazität gemäß § 17d Abs. 3 Satz 3 EnWG
hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 19.08.2015 folgende Entscheidung getroffen:
- Der Antrag wird abgelehnt.
- Die Kostenentscheidung bleibt einem gesonderten Bescheid vorbehalten.
BK6-13-252
Beschluss vom 19.08.2015 (pdf / 67 KB)
Stand: 03.12.2015