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Beschlusskammer 6
In dem Verwaltungsverfahren zur Übertragung von Anschlusskapazität gemäß § 17d Abs. 3 Satz 3 EnWG
hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 19.08.2015 folgende Entscheidung getroffen:
Beschluss vom 19.08.2015 (pdf / 67 KB)
Stand: 24.08.2015