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Beschlusskammer 6
In dem Besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen der Bestimmung der Anschlussebene
hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 14.01.2014 folgende Entscheidung getroffen:
BK6-13-165 Beschluss vom 14.01.2014 (pdf / 190 KB)