BK6-12-110
Beschlusskammer 6
Festlegungsverfahren zur Genehmigung eines Kernanteils für negative Minutenreserveleistung
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 01.08.2012 folgende Entscheidung getroffen:
- Der Antragstellerin wird gestattet, eine im Rahmen der Sekundärregelleistungsausschreibung nicht gedeckte Menge des Kernanteils für negative Sekundärregelleistung als Kernanteil negativer Minutenreserveleistung auszuschreiben. Die Höhe des auszuschreibenden Kernanteils negativer Minutenreserveleistung ergibt sich aus der in der Anlage dargestellten Kennlinie in Abhängigkeit von der nicht gedeckten Menge des Kernanteils für negative Sekundärregelleistung. Die Höhe des auszuschreibenden Kernanteils negativer Minutenreserveleistung ist auf 375 MW begrenzt. Die Ausschreibung des Kernanteils negativer Minutenreserveleistung ist nur in denjenigen Produktzeitscheiben der Minutenreserve zulässig, welche von der von der Kernanteilsunterdeckung betroffenen Produktzeitscheibe der Sekundärregelliestung umfasst sind.
Die Genehmigung wird befristet bis 31.07.2013.
- Der Widerruf der Genehmigung nach Ziffer 1 bleibt vorbehalten.
- Eine Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.
BK6-12-110
BK6-12-110 Beschluss vom 01.08.2012 (pdf / 687 KB)
Stand: 03.08.2012