BK6-12-109 Beschlusskammer 6

Festlegungsverfahren zur Genehmigung eines Kernanteils für negative Sekundärregelleistung

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 01.08.2012 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Der Antragstellerinn wird gestattet, bis zu einer Höhe von 425 MW negativer Sekundärregelleistung regelzoneninternen Angeboten auch dann einen Zuschlag zu erteilen, wenn deren Leistungspreise über dem sich aus der gemeinsamen Ausschreibung ergebenden Grenzleistungspreis liegen, falls ohne einen solchen Zuschlag diese Leistung nicht regelzonenintern kontrahiert werden kann.
    Die Genehmigung wird befristet bis 31.07.2013.

  2. Der Widerruf der Genehmigung nach Ziffer 1 bleibt insbesondere für den Fall vorbehalten, dass sich die Kosten für die regelzoneninterne Sekundärregelleistung der Antragstellerin erheblich von den Kosten der regelzonenübergreifend ausgeschriebenen Sekundärregelleistung entfernen.

  3. Eine Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.

BK6-12-109

BK6-12-109 Beschluss vom 01.08.2012 (pdf / 621 KB)

Stand: 03.08.2012

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