BK6-12-047_Widerruf Beschlusskammer 6

Zertifizierungsverfahren gem. §§ 4a ff. EnWG zum Nachweis der Einhaltung der Entflechtungs- bzw. Organisationsvorgaben durch den Transportnetzbetreiber

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 03.08.2015 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Der Antragstellerin wird die Zertifizierung als Transportnetzbetreiberin erteilt.

  2. Die Zertifizierung wird unter der Auflage erteilt, dass die Antragstellerin Anschlussbegehren an die von ihr betriebene Umspannebene Höchstspannung/Hochspannung (Netzebene 2) unverzüglich nachkommt, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anschlussgewährung vorliegen.

  3. Ein Widerruf bleibt vorbehalten.

  4. Der Bescheid vom 9.11.2012, Az. BK6-12-047, wird widerrufen.

BK6-12-047

BK6-12-047 Beschluss vom 03.08.2015 (pdf / 136 KB)

Beschluss

Stand: 22.09.2015

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