BK6-12-047_Widerruf
Beschlusskammer 6
Zertifizierungsverfahren gem. §§ 4a ff. EnWG zum Nachweis der Einhaltung der Entflechtungs- bzw. Organisationsvorgaben durch den Transportnetzbetreiber
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 03.08.2015 folgende Entscheidung getroffen:
- Der Antragstellerin wird die Zertifizierung als Transportnetzbetreiberin erteilt.
- Die Zertifizierung wird unter der Auflage erteilt, dass die Antragstellerin Anschlussbegehren an die von ihr betriebene Umspannebene Höchstspannung/Hochspannung (Netzebene 2) unverzüglich nachkommt, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anschlussgewährung vorliegen.
- Ein Widerruf bleibt vorbehalten.
- Der Bescheid vom 9.11.2012, Az. BK6-12-047, wird widerrufen.
BK6-12-047
BK6-12-047 Beschluss vom 03.08.2015 (pdf / 136 KB)
Stand: 22.09.2015