BK6-12-047
Beschlusskammer 6
Zertifizierungsverfahren gem. §§ 4a ff. EnWG zum Nachweis der Einhaltung der Entflechtungs- bzw. Organisationsvorgaben durch den Transportnetzbetreiber
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 03.08.2015 folgende Entscheidung getroffen:
- Der Antragstellerin wird die Zertifizierungals Transportnetzbetreiberin nicht erteilt.
- Ein Widerruf bleibt vorbehalten.
BK6-12-047 Beschluss vom 09.11.2012 (pdf / 2 MB)
Stand: 22.09.2015