BK6-12-047 Beschlusskammer 6

Zertifizierungsverfahren gem. §§ 4a ff. EnWG zum Nachweis der Einhaltung der Entflechtungs- bzw. Organisationsvorgaben durch den Transportnetzbetreiber

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 03.08.2015 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Der Antragstellerin wird die Zertifizierungals Transportnetzbetreiberin nicht erteilt.

  2. Ein Widerruf bleibt vorbehalten.

BK6-12-047 Beschluss vom 09.11.2012 (pdf / 2 MB)

Beschluss

Stand: 22.09.2015

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