BK6-12-027
Beschlusskammer 6
Zertifizierungsverfahren gem. §§ 4a ff. EnWG zum Nachweis der Einhaltung der Entflechtungs- bzw. Organisationsvorgaben durch den Transportnetzbetreiber
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 21.03.2014 folgende Entscheidung getroffen:
- Die Zertifizierung wird nicht erteilt.
- Ein Widerruf bleibt vorbehalten.
BK6-12-027
BK6-12-027 Beschluss vom 21.03.2014 (pdf / 67 KB)
Stand: 21.05.2014