BK6-11-150
Beschlusskammer 6
Festlegung zur Anpassung der Vorgaben zum Lieferantenwechsel (GPKE)
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat in dem Verfahren BK6-11-150 am 28.10.2011 eine Änderungsfestlegung hinsichtlich der Entscheidungen BK6-09-009 (GPKE), BK6-09-034 (WiM) sowie BK6-07-002 (MaBiS) erlassen. Die Festlegung richtet sich sowohl an die Betreiber von in Deutschland gelegenen Stromversorgungsnetzen als auch an die in Deutschland tätigen Lieferanten, Bilanzkreisverantwortlichen sowie Messstellenbetreiber und Messdienstleister im Stromsektor.
Der Beschluss einschließlich der drei Anlagen wird hiermit veröffentlicht und damit zugleich gemäß § 73 Abs. 1a EnWG zu Zustellungszwecken öffentlich bekannt gemacht. Eine zusätzliche Veröffentlichung des verfügenden Teils der Festlegung erfolgt im Amtsblatt 22/2011 der Bundesnetzagentur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung an dem Tag zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als allen Adressaten zugestellt gilt. Einer weitergehenden Einzelzustellung an die betroffenen Unternehmen bedarf es daher nicht.
Die durch die Festlegung bedingten Änderungen an den EDIFACT-Nachrichtentypen werden durch die EDI@Energy Mitte November 2011 der Bundesnetzagentur übermittelt und durch die Bundesnetzagentur ohne weitere Konsultation veröffentlicht.
Eine konsolidierte Fassung der GPKE, der MaBiS sowie der WiM ist als Anlage Nr. 31 der gemeinsamen Mitteilungen zur Umsetzung der Festlegungen zu Geschäftsprozessen und Datenformate wie folgt veröffentlicht:
Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Strom (GPKE) (pdf / 331 KB)
Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) (pdf / 95 KB)
Wechselprozesse im Messwesen (WiM) (pdf / 329 KB)
Anlagen:
Beschlussbegründung GPKE WiM MaBiS Änderung (pdf / 83 KB)
BK6-11-150 Anlage 1 Änderung GPKE (pdf / 196 KB)
BK6-11-150 Anlage 2 Änderung WiM (pdf / 53 KB)
BK6-11-150 Anlage 3 Änderung MaBiS (pdf / 20 KB)
Stand: 28.10.2011