BK5-26-016
Beschlusskammer 5
54 Abs. 2 Nr. 1 PostG
Antrag der Deutschen Post AG auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Postfachanlagen
Die Deutsche Post AG hat mit Schreiben vom 31.08.2026 einen Antrag auf Genehmigung des Entgelts für den Zugang zu Postfachanlagen gestellt. Sie hat folgendes beantragt:
1. Für die nach Maßgabe der „AGB Postfach-Zugang (Stand 01. Januar 2027)“ erbrachten Leistungen werden folgende Entgelte genehmigt:
a) Entgelt pro Einlieferungsvorgang: 3,44 €
b) Entgelt pro eingelieferter Sendung: 0,035 €
2. Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt mit dem 01.01.2027 und endet am 31.12.2031.
Die Beschlusskammer beabsichtigt bei Zustimmung der Verfahrensbeteiligten, auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu verzichten, § 100 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 PostG.
BK5-26/016
Stand: 03.09.2026