BK5-25-006 Beschlusskammer 5

§§ 40 Abs. 1 i.V.m. 54 Abs. 3, 42 Abs. 2 Nr. 1, 43, 53 PostG

Genehmigung des Entgelts für den Teilleistungszugang für das Produkt „Warensendung BZA / BZE“

Mit Beschluss (BK5-25/006) vom 16.05.2025 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 07.03.2025 getroffen:

  1. Für den Teilleistungszugang Warensendung werden nach Maßgabe der dem Entgeltgenehmigungsantrag als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung folgende Entgelte genehmigt:

    Teilleistungszugang Warensendung BZA: 2,3436 €
    Teilleistungszugang Warensendung BZE: 1,8179 €

    Für den Teilleistungszugang Warensendungen BZA wird zwischen 1000g und 2000g ein Gewichtszuschlag von 0,78 € und für den Teilleistungszugang Warensendungen BZE wird zwischen 1000g und 2000g ein Gewichtszuschlag von 0,60 € genehmigt.

  2. Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt am 01.07.2025 und endet am 31.12.2026.

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK5-25/006

Zum Antrag:

Stand: 20.05.2025

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