BK5-25-004 Beschlusskammer 5

PostG §§ 62 Satz 3 i.V.m. 42 Abs. 2 Nr. 1, 43, 53
Genehmigung von Entgelten für Postzustellungsaufträge

Antrag auf Entgeltgenehmigung der Deutschen Post AG vom 20.02.2025

Mit Schreiben vom 28.03.2025 hat die Deutsche Post AG ihren Antrag vom 20.02.2025 zurückgenommen. Die Beschlusskammer 5 hat am 02.04.2025 auf dieser Grundlage folgende Entscheidung getroffen:

Das Verfahren wird eingestellt.

BK5-25/004

Antrag

Stand: 02.04.2025

Mastodon