BK5-25-004
Beschlusskammer 5
PostG §§ 62 Satz 3 i.V.m. 42 Abs. 2 Nr. 1, 43, 53
Genehmigung von Entgelten für Postzustellungsaufträge
Antrag auf Entgeltgenehmigung der Deutschen Post AG vom 20.02.2025
Mit Schreiben vom 28.03.2025 hat die Deutsche Post AG ihren Antrag vom 20.02.2025 zurückgenommen. Die Beschlusskammer 5 hat am 02.04.2025 auf dieser Grundlage folgende Entscheidung getroffen:
Das Verfahren wird eingestellt.
BK5-25/004
Stand: 02.04.2025