BK5-24-015
Beschlusskammer 5
§§ 40 Abs. 1, 42 Abs. 2 Nr. 2, 46, 96, 53 PostG
Genehmigung von Entgelten für Universaldienstleistungen nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Zugangsleistungen nach § 54 PostG nach § 46 PostG i.V.m. § 96 PostG ab 01.01.2025 im Rahmen des Price-Cap-Verfahrens
Am 11.12.2024 hat die Beschlusskammer 5 die folgende Entscheidung auf Grundlage des Antrags der Deutschen Post AG vom 13.11.2024 getroffen:
1. Die Geltung der von der Antragstellerin am 13.11.2024 zur Genehmigung vorgelegten Entgelte und Entgeltermäßigungen wird antragsgemäß, wie aus Anlage 1 bis 3 ersichtlich, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig angeordnet.
2. Die vorläufige Anordnung gilt ab dem 01.01.2025. Die vorläufige Anordnung gilt maximal bis zum Auslaufen der Maßgrößenentscheidung BK5-24/003 am 31.12.2026.
BK5-24-015
Stand: 11.12.2024