BK5-23-034
Beschlusskammer 5
PEntgV § 8 Abs. 2 i.V.m. §§ 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;
Hier: Antrag der Deutschen Post E-POST Solutions GmbH auf Genehmigung des Entgelts für das Produkt „E-POST Brief mit klassischer Zustellung“
Die Deutsche Post E-POST Solutions GmbH hat mit Schreiben vom 15.11.2023 für das Produkt „E-POST Brief mit klassischer Zustellung “ beantragt:
Für die Dienstleistung „E-Postbrief mit klassischer Zustellung“ werden folgende Entgelte genehmigt:
- Standardbrief 0,48 €
- Kompaktbrief 0,66 €
- Großbrief 1,11 €
- Maxibrief 2,44 €
- Der Antrag vom 29.09.2023 (BK5-23/032) für die Postdienstleistung „E-POST Brief mit klassischer Zustellung“ - Sendungsformat Maxibrief wird zurückgenommen.
- Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2024.
Dem Antrag liegt zugrunde, dass die Deutsche Post AG mit Wirkung zum 01.01.2024 die Rabatte für Teilleistungen um 3 Prozentpunkte absenken und den Rabatt für Teilleistungssendungen, die mit einer Laufzeit E+1 bis 2 befördert werden, um 3 Prozentpunkte auf 6 % erhöhen wird. Ebenfalls mit Wirkung zum 01.01.2024 wird die Deutsche Post Inhaus Service GmbH gegenüber der Antragstellerin die Entgelte für die teilleistungskonforme Aufbereitung und den Transport von E-Postbriefen mit klassischer Zustellung erhöhen.
Damit könnten die Voraussetzungen für die Widerrufsbedingung nach Tenor zu 4. der Entgeltgenehmigungsbeschlüsse BK5-23/011 vom 05.06.2023 und BK5-23/015 vom 18.09.2023 erfüllt sein. Der Antrag dient damit der Vermeidung eines Zeitraums genehmigungsloser Entgelte.
Der Termin zur Durchführung der öffentlichen mündlichen Verhandlung ist für den 04.12.2023, 10:00 Uhr, Haus 4 Raum 0.10, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn anberaumt.
ACHTUNG: Der Termin zur Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 04.12.2023 ist aufgehoben und findet nicht statt.
BK5-23/034
Stand: 15.11.2023