BK5-23-034 Beschlusskammer 5

PEntgV § 8 Abs. 2 i.V.m. §§ 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG;
Hier: Antrag der Deutschen Post E-POST Solutions GmbH auf Genehmigung des Entgelts für das Produkt „E-POST Brief mit klassischer Zustellung“

Die Deutsche Post E-POST Solutions GmbH hat mit Schreiben vom 15.11.2023 für das Produkt „E-POST Brief mit klassischer Zustellung “ beantragt:

  1. Für die Dienstleistung „E-Postbrief mit klassischer Zustellung“ werden folgende Entgelte genehmigt:

    - Standardbrief 0,48 €
    - Kompaktbrief 0,66 €
    - Großbrief 1,11 €
    - Maxibrief 2,44 €

  2. Der Antrag vom 29.09.2023 (BK5-23/032) für die Postdienstleistung „E-POST Brief mit klassischer Zustellung“ - Sendungsformat Maxibrief wird zurückgenommen.

  3. Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2024.

Dem Antrag liegt zugrunde, dass die Deutsche Post AG mit Wirkung zum 01.01.2024 die Rabatte für Teilleistungen um 3 Prozentpunkte absenken und den Rabatt für Teilleistungssendungen, die mit einer Laufzeit E+1 bis 2 befördert werden, um 3 Prozentpunkte auf 6 % erhöhen wird. Ebenfalls mit Wirkung zum 01.01.2024 wird die Deutsche Post Inhaus Service GmbH gegenüber der Antragstellerin die Entgelte für die teilleistungskonforme Aufbereitung und den Transport von E-Postbriefen mit klassischer Zustellung erhöhen.

Damit könnten die Voraussetzungen für die Widerrufsbedingung nach Tenor zu 4. der Entgeltgenehmigungsbeschlüsse BK5-23/011 vom 05.06.2023 und BK5-23/015 vom 18.09.2023 erfüllt sein. Der Antrag dient damit der Vermeidung eines Zeitraums genehmigungsloser Entgelte.

Der Termin zur Durchführung der öffentlichen mündlichen Verhandlung ist für den 04.12.2023, 10:00 Uhr, Haus 4 Raum 0.10, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn anberaumt.

ACHTUNG: Der Termin zur Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 04.12.2023 ist aufgehoben und findet nicht statt.

BK5-23/034

Entscheidung

Stand: 15.11.2023

Mastodon