BK5-23-032 Beschlusskammer 5

PEntgV § 8 Abs. 2 i.V.m. §§ 19 Satz 1, 20, 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG; hier: Antrag der Deutschen Post E-POST Solutions GmbH auf Genehmigung des Entgelts für das Produkt „E-Postbrief mit klassischer Zustellung“ – Sendungsformat Maxibrief

Die Deutsche Post E-POST Solutions GmbH hat mit Schreiben vom 29.09.2023 für das Produkt „E-Postbrief mit klassischer Zustellung“, Sendungsformat Maxibrief beantragt:

  1. Die Entgeltgenehmigung vom 18.09.2023 (BK5-23/015) wird mit Wirkung zum 01.01.2024 widerrufen.

  2. Für die Beförderung der Postdienstleistung „E-POST Brief mit klassischer Zustellung“ im Sendungsformat Maxibrief wird ein Entgelt in Höhe von 2,43 € genehmigt.

  3. Die Wirksamkeit der Genehmigung beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2024.

Dem Antrag liegt zugrunde, dass die Deutsche Post AG mit Wirkung zum 01.01.2024 die Rabatte für Teilleistungen um 3 Prozentpunkte absenken und den Rabatt für Teilleistungssendungen, die mit einer Laufzeit E+1 bis 2 befördert werden, um 3 Prozentpunkte auf 6 % erhöhen wird. Damit könnte die Widerrufsbedingung nach Tenor zu 4. des Beschlusses BK5-23/015 vom 18.09.2023 erfüllt sein. Der Antrag dient damit der Vermeidung eines Zeitraums genehmigungsloser Entgelte.

Die Beschlusskammer beabsichtigt bei Einverständnis aller Beteiligten, ohne öffentliche mündliche Verhandlung zu entscheiden.

BK5-23/032

Stand: 18.10.2023

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