BK5-23-020 bis BK5-23-031 Beschlusskammer 5

Überprüfung der erhobenen Entgelte für Konsolidierungsleistungen hinsichtlich der Einhaltung der Entgeltmaßstäbe des § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und des § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 PostG

Am 18.10.2023 hat die Beschlusskammer 5 entschieden

Zur Überprüfung der Entgelte für Konsolidierungsleistungen, die durch die Deutsche Post InHaus Services GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Vorgebirgsstraße 49, 53119 Bonn an den Standorten:

  1. Berlin BK5-23/020
  2. Bremen BK5-23/021
  3. Essen BK5-23/022
  4. Frankfurt BK5-23/023
  5. Hamburg BK5-23/024
  6. Hannover BK5-23/025
  7. Koblenz BK5-23/026
  8. Köln BK5-23/027
  9. Leipzig BK5-23/028
  10. München BK5-23/029
  11. Nürnberg BK5-23/030
  12. Stuttgart BK5-23/031

erhoben werden, wird jeweils ein Verfahren der nachträglichen Überprüfung nicht genehmigungsbedürftiger Entgelte wegen Vorliegens wettbewerbsbeeinträchtigender Preisabschläge sowie einer Preis-Kosten-Schere eingeleitet, §§ 25 Abs. 1 Satz 1, 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 PostG.

Der Termin zur Durchführung der öffentlichen mündlichen Verhandlung ist für den 06.11.2023, 14:00 Uhr, Raum H4 0.10, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn anberaumt.

Die jeweiligen Beschlüsse zur Verfahrenseinleitung können nachfolgend abgerufen werden:

Download Beschluss (pdf / 899 KB) BK5-23/020 ö.F.
Download Beschluss (pdf / 896 KB) BK5-23/021 ö.F.
Download Beschluss (pdf / 893 KB) BK5-23/022 ö.F.
Download Beschluss (pdf / 949 KB) BK5-23/023 ö.F.
Download Beschluss (pdf / 896 KB) BK5-23/024 ö.F..
Download Beschluss (pdf / 1 MB) BK5-23/025 ö.F.
Download Beschluss (pdf / 945 KB) BK5-23/026 ö.F.
Download Beschluss (pdf / 960 KB) BK5-23/027 ö.F.
Download Beschluss (pdf / 958 KB) BK5-23/028 ö.F.
Download Beschluss (pdf / 899 KB) BK5-23/029 ö.F.
Download Beschluss (pdf / 958 KB) BK5-23/030 ö.F.
Download Beschluss (pdf / 971 KB) BK5-23/031 ö.F.

BK5-23/020 bis BK5-23/031

Stand: 24.10.2023

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